AUFNAHMEVERFAHREN FÜR DAS SCHULJAHR 2026/27
Die Oberschulwahl ist eine wichtige Entscheidung, die Sie und Ihr Kind gemeinsam treffen, denn sie beeinflusst auch das Familienleben. 
Alle sollten sich mit der Entscheidung wohl fühlen, denn das Wohlbefinden beim Lernen trägt zum Lernerfolg bei. Vor allem Ihr Kind.
Wir geben komkrete Unterstützung!
In Zusammenarbeit mit dem Bildungsverbund Schillerkiez, der Karlsgarten-Schule und dem Verein "Fit für die Oberschule Berlin e.V." und der Schillerwerkstatt ist dieser Erklärfilm entstanden.
Hier erhalten Sie und Ihr Kind einen guten Überblick. Der Erklärfilm"6. Klasse und dann?" gibt wichtige über die Schulformen und das Anmeldeverfahren.
Alle Änderungen, die das Aufnahmeverfahren betreffen sind, noch nicht im Erklärfilm aufgenommen.
(Der Film wird aktualisiert!)
Weitere wertvolle Informationen finden Sie hier:
http://sechste-klasse-und-dann.de/
Informationen über Oberschulen gibt es hier: 
- auf den Internetseiten der Oberschulen
- in den Elterncafés der Schulen
- tauschen Sie sich mit den Schulsozialarbeiter:innen der Oberschule aus
- Austausch in der Familie/ mit Freund:innen
- am Tag der offenen Tür
- in der Broschüre "Wohin nach der Grundschule? 
Entscheidungshilfe
• Wie weit ist der Schulweg?
 • Welche Interessen hat Ihr Kind?
 • Welchen Schwerpunkt hat die Schule (Schulprofil)?
 • Ist die Schule ein Ganztagsbetrieb?
 • Hat die Schule eine Mensa oder Caféteria?
 • Welche Vorteile hat das Gymnasium/Sekundarschule für mein Kind?
 • Welche Schulabschlüsse können an der Schule gemacht werden?
 • Welche Fremdsprachen werden angeboten?
 • Mit welchen Angeboten werden Stärken gefördert & Schwächen ausgeglichen?
 • Welche Nachmittagsangebote bietet die Schule an?
 • Gibt es eine Hausaufgabenbetreuung, Lernförderung oder Nachhilfe?
 • Gibt es ein Elterncafé und eine aktive Elternschaft?
 • Findet Schulsozialarbeit an der Schule statt?
 • Wie ist die fachliche Ausstattung der Schule? (Computer / Fachräume/ eigene Sporthalle)
 • Ist das Gebäude barrierefrei?
Zeitablauf 
Bis Ende Januar 2025 finden die Beratungen mit den Klassenleitungen statt (Ihr Kind, Sie und die Klassenleitung).
Zeugnisausgabe ist am 30. Januar 2026
Von der Grundschule erhät Ihr Kind alle Unterlagen für die Anmeldung an der Erstwunschschule.
Die Förderprognose
Zusammensetzung (Mathe / Deutsch / 1. Fremdsprache)
Aus diesen Zeugnissen setzt sich die Förderprognose zusammen:
- 2. Schulhalbjahr der 5. klasse
- 1. Schulhalbjahr der 6. Klasse
Bis zu 14 Notenpunkte:
Empfehlung für das Gymnasium (entspricht einem Schnitt von 2.2)/ Integrierte Sekundarschule/ Gemeinschaftsschule
Ab 14 Notenpunkte:
Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule/ die Gemeinschaftsschule
Probeunterricht/Eignungstest
Anmeldung am Gymnasium (wenn Ihr Kind keine Empfehlung für das Gymnasium hat)
Grundschule: An der Grundschule Ihres Kindes findet die Anmeldung am 09.02./10.02.2026 statt. 
Wann ist der Eignungstest: am 20.02.2026
Wo findet der Eignungstest statt? An einem Gymnasium in Ihrem Bezirk. Sie werden darüber informiert.
In welchen Schulfächern? : Mathe, Deutsch und überfachliche Kompetenzen
Dauer: ca. 3 Stunden
Ihr Kind besteht diesen Eignungstest: Eine Anmeldung am Gymnasium ist möglich.
Ihr Kind besteht diesen Eignungstest nicht: Eine Anmeldung am Gymnasium ist nicht möglich.
! Darüber werden Sie schriftlich von der Schulbehörde Ihres Bezirks informiert.
Wichtig: Auch wenn der Eignungstest bestanden ist, ist ein Schulplatz am Gymnasium nicht sichergestellt.
Das Anmeldegespräch
Ihr Kind steht im Mittelpunkt. Die Schulleitung (oder die Vertretung) kann Fragen zu Interessen (Schulfächer, Sport, Freizeit), zum Zeugnis und dem Arbeits-/Sozialverhalten stellen. Auch Rechenaufgaben können gestellt werden. Sollte sich Ihr Kind bei manchen persönlichen Fragen nicht wohl fühlen, ist es Ihr Recht, sich einzumischen. 
Wichtig: Die Anmeldung darf nicht abgelehnt werden. 
26. Juni 2025: Information über die Aufnahme an der Erstwunschschule oder Ablehnungsbescheid vom Schulamt 
Die Erstwunschschule informiert schriftlich über die Aufnahme. Sollte Ihr Kind keinen Schulplatz an der Erstwunschschule erhalten haben: Das Schulamt informiert Sie darüber, ob Ihr Kind einen Schulplatz an der Zweitwunschschule oder Drittwunschschule erhalten hat. Sollte an allen drei Wunschschulen kein Schulplatz vorhanden sein, macht das Schulamt Ihnen einen Vorschlag. Diesen müssen Sie nicht annehmen und legen schriftlich Widerspruch ein. Nehmen Sie dann Kontakt mit dem Schulamt auf oder melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen, eine Lösung zu finden.
Berliner Schulämter
Schulanmeldung in Berlin bei Zuzug aus dem Ausland
